Was ändert sich ab dem 25. Januar 2021 an der Maskenpflicht?
In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden.
Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Wir möchten Sie bitten, ab sofort unsere Praxis nur noch mit FFP-2-Masken, oder medizinischem Mund-Nase-Schutz (MNS, OP-Masken) zu betreten, Patienten mit Stoff- Alltags- Eigenbaumasken werden wir bitten, sich vor Betreten der Praxis mit einer geeigneten Maske auszurüsten (Aktuelle Corona-Verordnung des Landes BW).
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Maskenpflicht in der Mannheimer Innenstadt:
Bitte bedenken Sie, dass Sie auch bereits auf dem Weg in unsere Praxis eine MNS-Maske tragen müssen, seit dem 17.10.20 gilt in Mannheim eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und Wegen
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/maskenpflicht-in-heidelberg-und-mannheim-102.html
Zutrittsbeschränkungen für unsere Praxis:
Für Praxisbetreiber gilt nach wie vor der Grundsatz, eine optimale Behandlung unter Einhaltung des Infektionsschutzes für die Patienten und die Praxismitarbeiter zu gewährleisten. Um zu vermeiden, dass die räumliche Kapazität unserer Praxis überschritten wird, möchten wir Sie, liebe Patienten, daher bitten unsere Praxis PERSÖNLICH nur noch aufzusuchen, wenn Sie einen zuvor vereinbarten Termin wahrnehmen.
Ein Betreten der Praxis zur Vereinbarung eines Termines bei Neupatienten, zur Abholung eines Rezeptes, einer Überweisung, Einweisung, Arbeitsunfähigkeit etc. ist nicht notwendig und sollte daher telefonisch (0621-156-8008), per Fax (0621-156-8010), oder gerne auch direkt hier, per E-Mail erfolgen. Die Unterlagen können Ihnen dann per Post zugesandt werden.
Begleitpersonen:
Wir bitten darum, dass nur absolut notwendige Begleitpersonen und Angehörige unsere Praxis betreten. Hierzu gehören Dolmetscher, oder Personen die gehbehinderte Patienten unterstützen. Begleitpersonen, welche nicht für die ärztliche Beratung und Behandlung notwendig sind, müssen vor der Praxis, oder in der Passage warten.
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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Maskenpflicht - ab 27.04.20 auch für Patienten in unserer Arztpraxis
Unser Praxispersonal trägt seit Beginn der Corona-Krise MNS-Masken. Wir möchten Sie bitten, ab sofort unsere Praxis nur mit medizinischer Schutzmaske, oder auch Stoffmaske mit Bedeckung von Mund und Nase zu betreten.
Schutzmasken können leider nicht von unserer Praxis zur Verfügung gestellt, sondern müssen mitgebracht werden.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die allgemeine Maskenpflicht ab 27.04.20 (s. unten), sowie der Umstand, dass Patienten und Personal unserer Praxis während der Behandlung teils deutlich weniger Abstand halten können, als dies im öffentlichen Raum gefordert wird und wir somit einem zusätzlichen Schutz Ihrer und unserer Gesundheit Rechnung tragen müssen.
Das Kabinett in BW hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab Montag, 27. April 2020, verständigt.
„Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn alle eine Alltagsmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig und helfen mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Deshalb hat die Landesregierung heute eine Maskenplicht beschlossen, die ab 27. April gelten soll“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 21. April, im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. An der Sitzung hatte auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar H. Wieler, teilgenommen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht/
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Informationen unserer Praxis zum Verhalten während der Coronavirus-Pandemie (30.04.2020)
Liebe Patienten,
unsere Praxis bleibt geöffnet. Alle vereinbarten Termine bleiben bestehen.
Wenn Sie Ihren Termin wegen Krankheit, Furcht vor Ansteckung etc. nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte ab! Dies können Sie problemlos und sofort hier über E-Mail (mail@endokrima.de), Telefon 0621-156-8008, oder FAX 0621-156-8010 tun.
Gerne können Sie uns auch schreiben, wenn Sie wegen einer Beratung zurückgerufen werden möchten, oder in der Telefonsprechstunde nicht durchgekommen sind.
Um das allgemeine Ansteckungsrisiko im Rahmen der Coronavirus-Pandemie dennoch so gering wie möglich zu halten, bitten wir um die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
- Bei Husten, Atemwegsproblemen und/oder Fieber bitten wir die Praxis nicht zu betreten, sondern telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen
- Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Praxis
- Nach Möglichkeit Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 m zu anderen Personen
- Begleitpersonen (außer Dolmetscher) bitten wir draußen zu warten!
Wir führen keine Untersuchung/Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus durch, melden SIe sich bitte hierzu beim zuständigen Gesundheitsamt.
Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt Mannheim ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.
Dem Gesundheitsamt der Stadt Mannheim wurden (Stand 17.05.2020) 473 bestätigte Fälle nachgewiesener Coronavirus-Infektionen in Mannheim gemeldet. Die überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang sind in Mannheim 432 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigte bislang 10 Todesfälle mit Coronavirus in Mannheim.
Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtete ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253.
Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: "Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22."
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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